Vereinbarungen für die Mediennutzung am Clemens-Brentano-Gymnasium in Dülmen (Lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 25.10.2016, aktualisierte Fassung April 2025)
Handys und andere elektronische Kommunikationsmedien gehören zu unserem Alltag. Die Kamera, das Nutzen, Speichern und Tauschen von Musik, Bildern und anderen Daten lassen elektronische Medien immer vielseitiger werden. Einerseits bietet dies durchaus Gefahren für das Miteinander an unserer Schule. Auf der anderen Seite nutzen wir Tablets selbstverständlich als Arbeitsgeräte.
Deshalb sind wir uns einig, dass...
- Schüler*innen ihre Handys während des Unterrichts ausgeschaltet in unserer Tasche haben. Die Lehrkraft entscheidet über Ausnahmen.
- die Schüler*innen der Klassen 5-10 die Tablets in den Pausen lediglich zum Vor- oder Nachbereiten von Unterricht nutzen und Handys oder vergleichbare elektronische Geräte während des gesamten Schultages, d.h. auch in den Pausen einschließlich der Mittagspause, auf dem gesamten Schulgelände nicht verwenden.
- die Schüler*innen der Klassen 5-10 im Unterricht elektronische Geräte nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Lehrkraft benutzen dürfen.
- die Schüler*innen der Sekundarstufe II (Jg. EF-Q2) ihre Handys in den großen Pausen und der Mittagspause der Sek. I (12.30-13.30 Uhr) nur im Oberstufenraum und im Oberstufenhof sowie in Freistunden außerhalb dieser Zeiten im Oberstufenraum, im Oberstufenhof und im Forum benutzen dürfen.
- die Schüler*innen der Sekundarstufe II ihre Tablets – analog zu den Smartphones – zur Vor- und Nachbereitung von Unterricht in Freistunden, den großen Pausen und der Mittagspause in den genannten Räumlichkeiten nutzen dürfen.
- wir keine Ton- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände machen, es sei denn, eine Lehrkraft beauftragt Schüler*innen im Rahmen eines Unterrichtsprojektes ausdrücklich damit.
- die Lehrkräfte entsprechende Geräte bei Verstößen gegen die Medienordnung einsammeln. Diese können nach Unterrichtsende in der Verwaltung (bei Frau Jakupi) abgeholt werden.
- bei wiederholten Verstößen (3. Mal) ein Gespräch mit den Eltern stattfindet.
- „Notfallanrufe“ vom Sekretariat oder ggf. mit Hilfe der Fachlehrer erledigt werden können.
- diese Vereinbarungen jederzeit mit Betreten des Schulgrundstücks verbindlich gelten.
Das Erlernen eines sinnvollen und verantwortungsvollen Umgangs mit Handys und anderen elektronischen Medien wird von folgenden Maßnahmen begleitet:
- aufeinander aufbauende Unterrichtseinheiten zur Handynutzung in der Lernen-Lernen-Stunde ab Klasse 6: Wie schütze ich mich in sozialen Netzwerken und WhatsApp? Welche Möglichkeiten und Chancen bietet ein Smartphone? Welche Nutzung des Smartphones ist strafbar? Wie beeinflusst unsere Handynutzung den Rohstoffabbau und die Menschenrechte in Afrika und Asien?
- jährlich stattfindende Informationsveranstaltungen zur Nutzung elektronischer Medien für Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte
Denn wir möchten, dass ...
- sich alle Schüler*innen sowie alle Lehrkräfte an unserer Schule wohlfühlen und in geschützter Umgebung lernen und lehren können.
- respektvolles Miteinander an unserer Schule möglich ist.
- die Privatsphäre aller Schüler*innen sowie aller Lehrkräfte akzeptiert wird.
- in einer ruhigen Atmosphäre konzentrierter Unterricht stattfinden kann.
- ein sinnvoller Umgang mit Handys gelernt wird.
Dafür, dass dies möglich ist, tragen wir, Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte, die Verantwortung.