Clemens-Brentano-Gymnasium
Dülmen
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Verlässliche Unterrichtszeiten

Unser erklärtes Ziel ist es, so wenig Unterricht ausfallen zu lassen, wie nur möglich.

Dennoch kann es in jeder Schule – so auch bei uns – Situationen (z.B. kurzfristige bzw. längerfristige Erkrankungen, Notwendigkeit der Wahrnehmung anderer vorrangiger Aufgaben durch Lehrkräfte) geben, die verhindern, dass der Unterricht regulär erteilt werden kann.

 

In der Erprobungsstufe

Die Erprobungsstufe (Jg. 5 und 6) besuchen unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler. Viele Eltern entscheiden sich gerade für die gebundene Ganztagsschule, weil sie auf die verlässliche Betreuung angewiesen sind. Daher wird bei uns jede ausfallende Stunde in der Erprobungsstufe so sinnvoll wie möglich vertreten. Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder an dem Tag so lange Unterricht haben, wie dieser im Stundenplan ausgewiesen ist.

 

In der Mittelstufe

Auch hier setzen wir alles daran, den Unterricht so weit wie nur möglich zu vertreten. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen (z.B. Randstunden, für die wir kurzfristig keine sinnvolle Vertretung bzw. Aufgabenstellung organisieren können), die einzeln vom Schulleiter zugelassen werden, kann es vorkommen, dass wir uns zum Ausfall von Randstunden entscheiden müssen.

 

In der Oberstufe

Hier erhalten die Schülerinnen und Schüler bei Abwesenheit ihrer Lehrkraft in der Regel Aufgaben, die sie eigenverantwortlich bearbeiten. Im Einzelfall wird festgelegt, ob diese Aufgaben im Kursverband in der Schule zu bearbeiten sind oder auch z.B. zu beliebiger Zeit zu Hause bearbeitet werden können.

 

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Bei extremen Witterungsbedingungen (z.B. Hitze, Schneechaos, Starkregen, Sturmwarnung, Überschwemmungen) kann es sinnvoll und notwendig werden, im Sinne der Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler, diese vorzeitig nach Hause zu entlassen. Das kündigen wir natürlich, sofern dies vorher absehbar ist, den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten zuvor schon an.

 

Wenn es grundsätzlich eine Betreuungsnotwendigkeit des Kindes bis zum regulären Unterrichtsende gibt, teilen uns die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten über ein Beiblatt zur Schüleranmeldung (s. Download) mit. Natürlich sorgen wir dann unsererseits für die schulseitige Betreuung bis zum regulären Unterrichtende.

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