Clemens-Brentano-Gymnasium
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Mensaordnung lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 29.09.2015


1. Präambel


1.1 

Die Mensa des Clemens-Brentano-Gymnasiums ist ein Ort des ausgewogenen, gesunden Essens, der Esskultur, der freundlichen Begegnung und Kommunikation. Sie dient der Entspannung und Erholung in der Mittagspause.


1.2

Leckeres Essen mit einem hohen Qualitätsanspruch ist eine wichtige Voraussetzung für Gesundheit, gute Laune und Freude am Lernen. Neben den Grundsätzen einer vielseiti-gen, gesunden Ernährung fühlt sich das Clemens-Brentano-Gymnasium den Prinzipien ei-nes verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen und der Nachhaltigkeit verpflichtet. Zur Sicherung und Steigerung der Akzeptanz berücksichtigt der Caterer bei seinem Ver-pflegungsangebot die Ansprüche, Wünsche und Geschmacksvorlieben der Kinder und Ju-gendlichen sowie deren Eltern. Durch wirtschaftliche Kompetenz bietet er in seinem Menü-Angebot ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis.


2. Öffnungszeiten


2.1

Die Mittagspause für die Sekundarstufe I einschließlich der Jahrgangsstufe EF erstreckt sich gegenwärtig montags, mittwochs und donnerstags von 12.25 Uhr bis 13.30 Uhr, für die übrige Sekundarstufe II von 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr. Am Dienstag und am Freitag ist die Mensa von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist der hintere Teil des Mensagebäudes für die Schülerinnen und Schüler, die das Essensangebot gebucht haben, zugänglich. Die Zugangsberechtigung wird im Eingangsbereich mithilfe eines Kun-denchips kontrolliert.


2.2

Der vordere, nicht abgegrenzte Bereich der Mensa ist für alle Schülerinnen und Schüler frei zugänglich. Er ist vor allem für diejenigen gedacht, die ihr Essen von zu Hause mitgebracht oder sich im Bistro einen Imbiss gekauft haben.
Dieser Teil steht auch außerhalb der Mittagspause als Aufenthalts- und Arbeitsbereich zur Verfügung.


3. Essensangebot


3.1

Der Caterer bietet während der Mittagspause von Montag bis Donnerstag ein Mittagessen an, das von den Schülerinnen und Schülern aus folgenden Komponenten zusammenge-stellt werden kann:
- Fisch oder Fleisch, vegetarische Komponente
- Beilagen
- Gemüse
- Soßen
- Gewürz-Station mit verschiedenen Gewürzen, Öl und Essig
- Salatbar (Auswahl von verschiedenen Salaten und Saucen)
- Dessertbar (Desserts und verschiedene Obstsorten)
Die Ausgabe des Essens erfolgt nach dem sogenannten Free-Flow-System an Selbstbedienungstheken
zum Pauschalpreis von zurzeit 3,85 € (Stand: Schuljahr 2015/16), d. h.
die Schülerinnen und Schüler bedienen sich selbst und können aus dem Angebot die Zusammensetzung
und Menge ihrer Mahlzeit selber bestimmen.
Am Freitag ist das Angebot wegen der zum Wochenende hin geringen Schülerzahl reduziert.
Über die Ausgabe wird in der Mittagspause in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
ein Menü mit einem Beilagensalat und Dessert angeboten. Außerdem ist auch eine vegetarische
Komponente erhältlich, wenn ein entsprechender Wunsch bis 9.45 Uhr am Kiosk
in der Mensa angemeldet wird.


3.2

In den beiden großen Pausen (9.30-9.50 Uhr und 11.25-11.40 Uhr) können im Schulbistro
kleine Zwischenmahlzeiten und Getränke käuflich erworben werden. In den kleinen Pausen
erfolgt kein Verkauf. Während der Mittagsverpflegung ist ein Zugang zum Bistro nicht
möglich.


3.3

Über einen Wasserspender kann gekühltes, stilles oder kohlesäurehaltiges Trinkwasser
kostenlos gezapft werden.


3.4

Die Bestellung des Essens erfolgt bis 9.50 Uhr des jeweiligen Tages über das Internet.
Danach ist taggleich ein sogenanntes Spontanessen mit einem begrenzten Angebot zum
erhöhten Preis von zurzeit 4,50 € (statt 3,85 €) möglich.


4. Verhalten


4.1

Gegenseitige Rücksichtnahme, Lärmvermeidung und die Einhaltung angemessener
Tischsitten werden als selbstverständliche Verhaltensweisen vorausgesetzt. Durch gegenseitige
Höflichkeit und Freundlichkeit tragen alle Besucher der Mensa zu einer angenehmen
Atmosphäre bei.


4.2

Mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung der Mensa ist sorgfältig und pfleglich umzugehen.


4.3

Die Tische und Stühle sind so angeordnet, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fluchtwege
freigehalten werden. Sie dürfen deshalb auf keinen Fall umgestellt oder verschoben
werden.
Die Verkehrsflächen (Durchgänge und Wege) müssen von Kleidung, Taschen und sonstigen
Hindernissen frei bleiben.


4.4

Für einen reibungslosen Ablauf der Essensausgabe ist ein rücksichtsvolles Verhalten ohne
Drängeln an den Ausgabe- und Selbstbedienungstheken unerlässlich.
Das Laufen im Mensagebäude ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr verboten.


4.5

Bei der selbstbestimmten Zusammenstellung ihrer Mahlzeit achten die Schülerinnen und
Schüler darauf, dass Art und Größe der Portionen dem eigenen Hunger entsprechen. Nur
so kann vermieden werden, dass Lebensmittel im Abfall landen.


4.6

Nach dem Essen verlassen die Schülerinnen und Schüler ihren Platz sauber und ordentlich.
Die Stühle werden wieder sorgfältig an den Tisch zurückgestellt.
Geschirr und Besteck werden zu den Rückgabestellen gebracht, Speisereste und Müll in
den dafür vorgesehenen Behältern hygienegerecht entsorgt.


4.7

Besteck, Geschirr und das Mobiliar dürfen die Mensa nicht verlassen.


4.8

Für die Ausgabe des Kundenchips werden 3,00 € Pfand berechnet.


4.9

Im allgemein zugänglichen Bereich der Mensa ist der Verzehr von Speisen und Getränken,
die von zu Hause mitgebracht wurden, erlaubt. Die Nutzung der Anlieferung von
Mahlzeiten (z. B. Pizza-Service) ist verboten.


4.10

Die Benutzung von Handys, Smartphones sowie anderen Multimedia-Geräten ist im gesamten
Bereich der Mensa untersagt.


5. Allgemeine Bestimmungen


5.1

Den Anweisungen des Mensa-Teamsist Folge zu leisten.

 

5.2

Neben der Mensa-Ordnung gelten auch hier die Hausordnung und das Schulgesetz.

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