Clemens-Brentano-Gymnasium
Dülmen
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Infektionsschutzregeln

08.05.2020

Wie im gestrigen Elternbrief angekündigt, startet für die Q1 am Montag, dem 11. Mai 2020, der Unterricht laut Plan, wenn auch partiell in geteilten Kursen, da aufgrund der Abstandsregeln weniger Personen pro Raum zugelassen sind als zuvor.

Diese Regelung zum Infektionsschutz gehört zu einem ganzen Katalog von Vorgaben, die das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW gemeinsam mit den Interessenvertretungen von Städten, Landkreisen und Gemeinden entwickelt hat. Die zentralen Regeln für das Clemens-Brentano-Gymnasium seien hier genannt.

 

Grundsätzlich gelten dieselben Regelungen an der Schule wie im öffentlichen Raum überhaupt!

 

Das Gebäude

  • 1,5 m Abstand zu anderen Personen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes sind zu beachten.
  • Die Abstandsregelung gilt für alle Räume, Treppenhäuser und Flure. Auf den Fluren muss man außen gehen, wenn eine andere Person entgegenkommt; es herrscht grundsätzlich Rechtsverkehr. Treppenhäuser und einige Gänge im Verwaltungsbereich sind „Einbahnstraßen“.
  • Die Beschilderung und die Bodenmarkierungen im Gebäude sind zu beachten.
  • Das Treppenhaus 3 dient nur als Aufgang in die oberen Stockwerke, die Treppenhäuser 2, 4 und 5 dienen ausschließlich zum Abstieg. Das Treppenhaus 1 ist gesperrt.
  • Lässt sich in bestimmten Situationen (z. B. Aufstehen im Unterrichtsraum, um zur Toilette zu gehen) der Mindestabstand nicht sicher einhalten, so sind Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Zu diesem Zweck haben alle Personen ihren persönlichen Mundschutz an der Schule mit sich zu führen.
  • In den Räumen und im Forum dürfen keine Tische verrückt und auch die Bestuhlung darf nicht verändert werden, damit der Abstand gewahrt bleibt. Türen sollten offen stehen; für Stoß- oder Dauerbelüftung ist zu sorgen.
  • Auf jedem zur Verfügung stehenden Tisch in den Unterrichtsräumen ist eine Nummer angebracht. Die Lehrkraft notiert für jede Unterrichtseinheit auf einem Extra-Formular den Sitzplatz jedes Schülers bzw. jeder Schülerin. Dadurch sind die Sitzplätze für den jeweiligen Tag individualisiert und dürfen nicht getauscht werden.

 

Allgemeines Verhalten

  • Eine persönliche Mund-Nase-Bedeckung ist anzulegen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (s. o.).
  • Körperkontakt ist zu vermeiden; das gilt insbesondere für Begrüßungsrituale.
  • Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht gemeinsam genutzt werden; beim gemeinsamen Benutzen von Hilfsmitteln (z. B. während einer Klausur) ist eine Desinfektion notwendig.
  • Jeder achte bitte auf die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch); das gilt auch beim Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung!
  • Regelmäßige Handwäsche mit Seife bzw. Desinfektion, insbes. vor Betreten der Räume/des Gebäudes, ist notwendig. An allen Eingängen stehen Desinfektionsspender.
  • Nach Schluss der Unterrichtsstunde verlassen alle Schüler*innen im vorgeschriebenen Abstand den Kursraum. Am Ende ihres Unterrichtstages verlassen alle Schüler*innen schnellstmöglich das Schulgelände.

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Infektionsschutzregeln
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