Notfall-Betreuung
Liebe Eltern,
ab Mittwoch, dem 18. März, besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit einer Notfallbetreuung ihrer Kinder. Dazu gibt es ein Antragsformular, das Sie unten auf dieser Webseite finden. Sollten Sie zu der genannten Personengruppe gehören, füllen Sie das Formular bitte aus, fügen eine Bestätigung des Arbeitgebers bei und geben Sie es umgehend in der Schule ab oder senden Sie eine Kopie an die E-Mail-Adresse mensa@cbg.duelmen.org. Ein weiteres Dokument, das von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen ist, ist ebenfalls unten auf der Seite zu finden.
Wichtig ist eine rechtzeitige vorherige Anmeldung; da die Schule teilweise wieder geöffnet ist, bedarf es aufgrund der Personalplanung eines Vorlaufs von drei Werktagen vor dem Tag der Inanspruchnahme der Notbetreuung. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Lehrkräfte zum Teil selbst ihre Kinder in der Notbetreuung anmelden müssen, um die Notbetreuung am CBG zu gewährleisten.
Zusätzlicher Hinweis: Eine Mensaversorgung findet nicht statt!
Wichtig ist, darauf weist das Ministerium hin, dass die betreuten Kinder keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen und zudem im häuslich-familiären Umfeld keine Infektionen haben (z.B. Magen-Darm-Infektionen) sollten. Kinder sollten auf Symptome täglich überprüft werden und ggf. nach Hause geschickt werden.
Voraussetzungen für die Notfall-Betreuung laut Erlass des Landes vom 20.03. (Neufassung vom 23.04.) sind:
Das Kind besucht die Jahrgangsstufen 5 oder 6; ein Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist, und es kann keine Alternativ-Betreuung der Kinder organisiert werden. Zu diesen so genannten „Schlüsselpersonengruppen“ gehören diejenigen, die beispielsweise im Gesundheitsbereich (u. a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), der Versorgung (Telekommunikation, Energie, Wasser, Entsorgung, Lebensmittel, Arznei), bei Polizei, Feuerwehr, Kinderschutz, Katastrophenschutz oder in zentralen Bereichen von Staat, Justiz oder Verwaltung tätig sind. Ergänzend gilt ab 27.04.: Alleinerziehende, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und eine private Betreuung nicht organisieren können, haben ebenfalls Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes/ihrer Kinder.
Bei allgemeinen Fragen zur Notfallbetreuung steht das Schulamt des Kreises Coesfeld unter der Telefonnummer 02541-18 4201 zur Verfügung.