Clemens-Brentano-Gymnasium
Dülmen
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Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) in der Oberstufe

Um Unterricht in der Sekundarstufe II zum Beispiel im Krankheitsfall der Lehrkraft oder deren Verhinderung auf Grund anderer Dienstverpflichtungen nicht ersatzlos ausfallen zu lassen, greift – verbindlicher als bisher – die Idee des selbstständigen Lernens ohne Anwesenheit einer Lehrkraft. Das in diesem Sinne eigenverantwortliche Arbeiten ist eine wichtige Möglichkeit, die vorgesehene Lernzeit der Schülerinnen und Schüler zu sichern und die Verbindlichkeit von Arbeit in und für Schule in der Oberstufe zu erhöhen.

 

Es geht bei diesem Modell nicht darum, den langfristigen Ausfall einer Lehrkraft zu kompensieren und die gesamte Verantwortung für den Lernprozess den Schülerinnen und Schülern zuzuweisen – in solchen Fällen müssen andere Maßnahmen greifen. Leitgedanke für unser Modell ist die verantwortliche Umsetzung des Zieles einer Reduzierung des Unterrichtsausfalls in der Sek. II durch die jeweiligen Fachlehrkräfte und die Oberstufenschülerinnen und -schüler.

 

Durchführung von EVA

Bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall (plötzliche Erkrankung der Lehrkraft) erhalten die Schülerinnen und Schüler, falls möglich, Aufgaben per E-Mail oder Telefon-Anweisung über das Sekretariat (Auslage in einem Regal am Haupteingang der Schule vor dem Sekretariat).

 

Bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall (Wandertag, Fortbildung, anderes Dienstgeschäft) teilt die Lehrkraft ihren Schülerinnen und Schülern die Aufgaben für die Stunde im Vorfeld mit. Gleichzeitig wird die gestellte Aufgabe im Regal vor dem Sekretariat als Kontroll- und Informationsmöglichkeit hinterlegt.

 

Wo werden die Aufgaben bearbeitet?

Bei unvorhersehbar ausfallenden Stunden (d.h. die Schülerinnen und Schüler befinden sich ohnehin in der Schule) werden die Aufgaben in der Schule erledigt. Dies geschieht – je nach Aufgabenstellung – in Gruppen- oder in Einzelarbeit, im Kursraum, anderen freien Räumen oder in der Mediothek. Die/der Kursprecher/-in ist verantwortlich dafür, dass die Aufgaben im Sekretariat abgeholt (vgl. Hinweise im Vertretungsplan) und den Kursmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Bei vorhersehbaren Fehlzeiten der Lehrkraft bleibt es den Schülerinnen und Schülern überlassen, die Aufgaben wahlweise in der Schule oder zu Hause zu bearbeiten.

 

Verantwortlichkeiten und Kontrolle der Aufgaben

Die Lehrkraft ist verantwortlich für die Hinterlegung adäquater Aufgabenstellungen sowie deren Kontrolle und Einbeziehung in die Leistungsbewertung. Die Schülerinnen und Schüler sind (entsprechend den Vorgaben) zur Erledigung der gestellten Aufgaben verpflichtet.

 

Leistungsbewertung

Zur nachprüfbaren Einbeziehung der geleisteten Arbeit sind die gestellten Aufgaben in der Regel schriftlich zu bearbeiten. Die Lehrkräfte kontrollieren und korrigieren stichprobenartig einige der gestellten Aufgaben und beziehen sie in der Form in die Note für die „Sonstige Mitarbeit“ mit ein, wie dies auch mit anderen Unterrichtsleistungen der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise mit Hausaufgaben erfolgt.

 

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