Clemens-Brentano-Gymnasium
Dülmen
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Konzeption der Studienfahrten in der Jgst. Q2 am CBG

Schulfahrten dienen ausschließlich der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule.1 Sie bedürfen daher einer klaren pädagogischen Einordnung. Die in der Oberstufe durchgeführten Schulfahrten dauern in der Regel bis zu einer Woche (i.d.R. Mo – Fr) und sollen als Studienfahrten angelegt sein. Denkbar ist auch eine Konzeption, die stärker den Erziehungs- als den Bildungsaspekt in den Vordergrund rückt.

 

Im Grundsatz gilt daher:

 

Die Studienfahrten in der Oberstufe

 

  • werden innerhalb des von der Schulkonferenz festgelegten Gesamtkostenrahmens2 von € 420,- und unter Einbeziehung der Preis-Steigerungsrate geplant

  • dürfen nicht überwiegend touristisch geprägt sein

  • sind Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und daher so anzulegen, dass der pädagogische Bezug zum Schulprofil und/oder ihr Charakter als echte Studienfahrt deutlich wird (Schwerpunktthema, entsprechend ausgearbeitete Vor- und Nachbereitung, z.B. in Form von SchülerInnen-Referaten auch vor Ort)

  • stehen unter einer klar erkennbaren pädagogischen Schwerpunktsetzung, die die Bildungs- und Erziehungsziele unserer Schule unterstützt

  • sollen eine fachlich, die Gemeinschaftsfähigkeit und die Persönlichkeit bildende Orientierung deutlich erkennen lassen

  • sollen so geplant und organisiert werden, dass den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe Mitgestaltungsmöglichkeiten gegeben werden

  • werden möglichst unter dem Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit geplant

 

Um einen Gesamtkostenrahmen einhalten zu können und um den Vertretungsaufwand für das Begleitpersonal im Rahmen zu halten, sollen sich mehrere Kurse des CBG zusammenschließen oder evtl. auch mit „fachgleichen" Kursen des AvDHG geplant werden (was z.B. die Fahrt/das Verkehrsmittel und die Unterkunft betreffen könnte).

 

Nach Absprache mit der Oberstufenkoordination, der Jahrgangsstufenleitung und der Schulleitung  zu Beginn des Schuljahres, werden die Fahrtenziele den Schülerinnen und Schülern der kooperationsfreien LK-Schiene im ersten Halbjahr der Jgst. Q1 zur Wahl gestellt, wobei eine Erst- und eine Zweitwahl zu treffen ist. Den Eltern werden mögliche Ziele auf der ersten Pflegschaftssitzung der Q1 vorgestellt.

 

Nach der Abstimmung und nach Einvernehmen über ein Fahrtenziel, planen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler weitestgehend gemeinsam die Fahrt.

 

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1 vgl. Richtlinien für Schulfahrten. RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19.3.1997


2 Der Gesamtkostenrahmen schließt folgende Kosten mit ein: Fahrt zum Ziel und zurück, Transporte vor Ort, Unterkunft, mind. Frühstück, Programm; das Taschengeld gehört i.d.R. nicht zum Gesamtkostenrahmen.

 

Stand: September 2020

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